Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
ELENA ist nicht nur unnötig, sondern die Macher sind auch unfähig. Um mal keine böse Absicht zu unterstellen. Daten werden ab jetzt gesammelt. Aber das Recht auf Auskunft kann erst 2012 eingefordert werden?!
ELENA ist nicht nur unnötig, sondern die Macher sind auch unfähig. Um mal keine böse Absicht zu unterstellen. Daten werden ab jetzt gesammelt. Aber das Recht auf Auskunft kann erst 2012 eingefordert werden?!
Kurz: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig.
Lang: viel Text bei F!XMBR
Und besonders stolz macht mich das, weil ich einer der fast 35.000 Menschen war, die sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt haben.
Natürlich gibt es immer noch Kleingedrucktes und Hintertürchen, aber es ist ein Erfolg.
Jörg Tauss hat Zensursulas Gesetz vors Bundesverfassungsgericht gebracht. Aus formalen Gründen. Grob gesagt, es wurde über ein Gesetz debattiert und ein anderes, neues beschlossen, ohne die dafür notwendigen Debatten zu führen. Der AK Zensur arbeitet an einer Klage aus inhaltlichen Gründen. Das könnte allerdings schwieriger werden, da man eine persönliche Beeinträchtigung nachweisen muss. Egal, wichtig ist, dass das Gesetz noch nicht vom Tisch ist. Wieder einmal soll ein Gericht unserer geliebten Bundesregierung "Demokratie" erklären.