Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

vom 2. März 2010 in angeschlagen | Kommentar schreiben

Kurz: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig.

Lang: viel Text bei F!XMBR

Und besonders stolz macht mich das, weil ich einer der fast 35.000 Menschen war, die sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. :thumbsup:

Natürlich gibt es immer noch Kleingedrucktes und Hintertürchen, aber es ist ein Erfolg.

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