Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
vom 2. März 2010
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Kurz: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig.
Lang: viel Text bei F!XMBR
Und besonders stolz macht mich das, weil ich einer der fast 35.000 Menschen war, die sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt haben.
Natürlich gibt es immer noch Kleingedrucktes und Hintertürchen, aber es ist ein Erfolg.